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Die Amtsdauer der Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre.
Die Mitglieder bleiben bis zur Neukonstituierung des Landesweiterbildungsbeirates im Amt.
Zu den Sitzungen des Landesweiterbildungsbeirats lädt das für Weiterbildung zuständige Ministerium ein.
Die Amtsdauer des Landesbeirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre.
Der Landesweiterbildungsbeirat besteht aus bis zu 27 stimmberechtigten Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus
Die Amtsdauer des Beirats beginnt mit der konstituierenden Sitzung und beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird für den Rest seiner…
Die Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden auf Vorschlag der in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 8…
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für fünf Jahre berufen. Läuft die Amtsdauer nach Ausschreibung einer Prüfung…
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für fünf Jahre berufen. Läuft die Amtsdauer nach Ausschreibung einer Prüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.