§ 10 LAP-gbautDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
§ 10 LAP-mftDBwVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
§ 11 LAP-htVerwDVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
§ 8 Abs. 2 LAP-gehDEUKVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
§ 8 Abs. 2 LAP-hDEUKVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst bei der Eisenbahn-Unfallkasse
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.