§ 6 Abs. 1 EGLV SL 2016Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (EG-Richtlinien-Verordnung-Lehrkräfte) Vom 17. Juni 2016
Anträge auf Zulassung zu einem Anpassungslehrgang sind in der Regel bis zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres schriftlich oder elektronisch an das…
§ 6 Abs. 2 NRW-29414Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt)
Bewerbungen für den Anpassungslehrgang sind in der Regel bis zum 28. Februar oder 31. August eines Jahres an die Anerkennungsbehörde zu richten. Bewerbungen für…
§ 7 Abs. 3 NRW-29414Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt)
Anpassungslehrgänge werden von Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt. Die Anerkennungsbehörde beauftragt das Zentrum für schulpraktische…
Art. 2 Nr. 4 Buchst. c Doppelbuchst. aa SN-20983Gesetz zur Regelung berufsanerkennungsrechtlicher Verfahren
In Satz 1 werden die Wörter „der Antragsteller die Wahlmöglichkeit nach Absatz 2 hat, kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung von der nach § 3…
Art. 2 Abs. 3 SN-16855Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und weiterer Rechtsnormen an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
Abweichend von dem Grundsatz, dass der Antragsteller die Wahlmöglichkeit nach Absatz 2 hat, kann ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung von der nach §…