Art. 9 Nr. 6 SN-17910Gesetz zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
§ 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Dienstverhältnis Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Studienreferendare in das Beamtenverhältnis auf…
§ 6 Abs. 1 LPO II - BSVerordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012*
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur…
§ 4 Abs. 1 LPOIIGym/GemV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Vom 22. Januar 2013*
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur…
§ 6 Abs. 1 SächsAPO-BauStM-LG2.2Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde. Die ausgewählten Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis…
§ 4 Abs. 1 LPOIIReal/GesV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen (LPO II - Realschulen und Gesamtschulen) Vom 27. Januar 2012*
Der Vorbereitungsdienst erfolgt in der Regel unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur…