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Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.
Ermittlungen sind in der Regel von Beamtinnen und Beamten durchzuführen. Für die Durchführung von Ermittlungen sind sie im Hauptamt soweit zu entlasten, dass die Ermittlungen ohne Verzögerungen geführt werden können. Teil 2 Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen.
Disziplinarsachen sind beschleunigt zu behandeln.
Disziplinarverfahren sind beschleunigt durchzuführen. Teil 2 Disziplinarmaßnahmen
Disziplinarmaßnahmen sollen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung angeordnet werden. Mehrere Verfehlungen, die gleichzeitig zu…
Disziplinarmaßnahmen sollen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung angeordnet werden. Mehrere Verfehlungen, die gleichzeitig zu…
Disziplinarmaßnahmen sollen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Pflichtverletzung angeordnet werden. Mehrere Verfehlungen, die gleichzeitig zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.