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Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden bei den Verwaltungsgerichten in Düsseldorf und Münster Kammern und bei dem Oberverwaltungsgericht Senate für Disziplinarsachen gebildet.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist zuständig, wenn die Beamtin oder der Beamte im Zeitpunkt der Zustellung der Abschlussentscheidung oder der Erhebung der Disziplinarklage den dienstlichen Wohnsitz im Bereich der Regierungsbezirke Düsseldorf oder Köln oder außerhalb des Landes hat. Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht Münster zuständig. Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten ist der Wohnsitz oder, wenn dieser außerhalb des Landes liegt, der letzte dienstliche Wohnsitz im Lande maßgeblich. Lag auch dieser außerhalb des Landes,gilt Satz 1 entsprechend.
Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. Hierzu werden bei den…
Zuständig ist das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller zum Zeitpunkt des Verhaltens, das ihm als Dienstvergehen zur Last gelegt wird, Dienst…
1Die Aufgaben der Disziplinargerichtsbarkeit nach diesem Gesetz nehmen die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit wahr. 2Hierzu werden beim Verwaltungsgericht…
Die Aufgaben, die dem Oberlandesgericht nach der Bundesnotarordnung als Disziplinargericht zugewiesen sind, und die Zuständigkeit für Entscheidungen in…
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist für Streitigkeiten nach dem Asylgesetz hinsichtlich folgender Herkunftsstaaten zuständig:
die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für die Richterinnen und Richter und Beamtinnen und Beamten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.