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Personen, die den Fischfang mit Elektrizität ausüben wollen, müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Landesamt durchgeführten Lehrgang zur Elektrofischerei mit abschließender Prüfung nachweisen. Das Landesamt erteilt hierüber eine Bescheinigung in Form eines Bedienungsscheines nach dem Muster der Anlage 1. Die nach den Vorschriften anderer Bundesländer erworbenen Bedienungsscheine werden anerkannt, sofern diese vergleichbar sind.
der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Fischereibehörde anerkannten Lehrgang über Elektrofischerei (Bedienungsschein),
Bei Ausübung der Elektrofischerei sind der Zustimmungsbescheid, der Bedienungsschein und der Zulassungsschein (§ 41 Absatz 2 Nummern 1 und 2) mitzuführen, den…
Hat der Prüfling die Prüfung bestanden, übermittelt die untere Fischereibehörde die erforderlichen Angaben gemäß § 31a Absatz 2 des Landesfischereigesetzes…
Zum Fischfang mit Elektrizität dürfen nur Geräte oder Anlagen benutzt werden, die den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des…
Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 3, Inhaberin oder Inhaber eines gültigen Fischereischeins im Sinne von § 34 sein und diesen auf…
Der Fischereischein, der Jahresfischereischein und der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe können vollständig durch das elektronische Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.