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Zum Fischfang mit Elektrizität dürfen nur Geräte oder Anlagen benutzt werden, die den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE), entsprechen. Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung des Technischen Überwachungsvereins, einer anderen vom VDE zugelassenen Prüfstelle oder durch staatlich geprüfte Technikerinnen oderstaatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik zu erbringen. Die Geräte sind in Abständen von drei Jahren auf ihre Betriebssicherheit durch die genannten Stellen überprüfen zu lassen.
Der Fischfang mit Elektrizität darf nur unter Verwendung von Gleichstrom oder Impulsstrom ausgeübt werden. Die Anwendung von Wechselstrom als Fangstrom ist verboten. In Gewässern oder Gewässerabschnitten, in denen Lachse und Meerforellen ablaichen, ist die Verwendung von Impulsstrom in den Monaten Oktober bis Januar verboten. Ausnahmen können nur mit Genehmigung der oberen Fischereibehörde erfolgen..
Der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Zustimmung des Fischereiverbandes Saar ausgeübt werden.
Die Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen der Fischfang unter Anwendung von elektrischem Strom ausgeübt werden…
Das Ministerium kann nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen durch Rechtsverordung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung des…
Personen, die den Fischfang mit Elektrizität ausüben wollen, müssen die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Landesamt durchgeführten Lehrgang zur…
die Bestätigung durch einen behördlich zugelassenen und anerkannten Elektrosachverständigen, dass das Elektrofischereigerät den anerkannten Regeln der Technik,…
Fischfang mit einem unter Nummer 4 aufgeführten Fanggerät in dem unter Nummer 2 definierten Gebiet durch Schiffe, für die in den Jahren 2002, 2003 und 2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.