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Die Prüfungstermine sind vom Fischereiverband Saar im Einvernehmen mit der Fischereibehörde nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, festzusetzen. Der Fischereiverband Saar kann die Durchführung der Fischerprüfung von einer Mindestteilnehmerzahl von 20 abhängig machen. Zeit und Ort der Prüfung sind in geeigneter Weise bekannt zu machen.