Gesetze
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Die Wahlleitung benachrichtigt die Gewählten von der Wahl in Textform und fordert sie auf, sich binnen einer Woche über die Annahme der Wahl in Textform zu erklären.
Der Wahlvorstand hat die Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt die gewählte Person nicht binnen drei Arbeitstagen nach…
Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Personalratsmitglieder Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung, erforderlichenfalls durch…
Die Wahlleitung benachrichtigt innerhalb von fünf Tagen nach der Bekanntmachung gemäß § 22 Absatz 6 die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb von zwei Wochen…
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter benachrichtigt die Gewählten schriftlich oder elektronisch und fordert sie auf binnen einer Woche schriftlich zu erklären,…
Geben die Gewählten bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl als angenommen. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung.…
Der Wahlvorstand benachrichtigt die als Personalratsmitglieder Gewählten unverzüglich schriftlich oder elektronisch von ihrer Wahl. Erklärt ein Gewählter nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.