Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede und jeder Wahlberechtigte in Textform Einspruch bei der Landwirtschaftskammer erheben. Der Einspruch von Wahlberechtigten in der Wahlgruppe 1 kann sich nur gegen die Wahl von Angehörigen der Wahlgruppe 1, der Einspruch von Wahlberechtigten in der Wahlgruppe 2 nur gegen die Wahl von Angehörigen der Wahlgruppe 2 richten.
Wegen Nichtbeachtung der Vorschriften über das Wahlverfahren kann die Wahl nach Ablauf von zwei Wochen seit Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 28 Absatz 1 Satz 2) nicht mehr angefochten werden.
Zur Beseitigung erheblicher Mängel des Wahlverfahrens in einzelnen Wahlbezirken ist in diesen durch Beschluss der Hauptversammlung die Wiederholung der Wahl anzuordnen. Bis zur Durchführung dieser Wahl ruhen die Mandate der betroffenen Wahlgruppe.
Richtet sich ein Einspruch gegen die Wahl insgesamt, ist er binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses (§ 28 Absatz 1 Satz 2) bei der Aufsichtsbehörde anzubringen. Er kann nur darauf gestützt werden, dass gegen das Gesetz, gegen die Verordnung oder gegen Satzungsbestimmungen verstoßen worden ist und dass der Verstoß geeignet war, das Ergebnis der Wahl zu beeinflussen.
Unbeschadet des Beanstandungsrechts der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 59 Abs. 10) kann jede oder jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach…
Ein Einspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses nach § 22 Absatz 7 bei dem Wahlprüfungsausschuss einzureichen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl können jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an…
Ein Einspruch der oder des Betroffenen ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe der Feststellung beim Vorstand der Kammer, in den übrigen Fällen zwei Wochen nach…
Einsprüche gegen die Wahl sind binnen einer Woche, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung gemäß § 12 Absatz 2 an, beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe…
Über Einsprüche gegen die Wahl, mit Ausnahme der Einsprüche gegen die Wahl insgesamt, beschließt der Hauptausschuss. Gegen den Beschluss des Hauptausschusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.