Gesetz Nr. 2046 über die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ (Lebensmittelchemikergesetz Saarland - LMChemG SL -) Vom 18. November 2021
Die Entscheidungen nach den §§ 2 und 3 trifft die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde.
§ 5 LMChemG SL
§ 5 LMChemG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen