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Die Zulassung ist nach vorheriger Anhörung des Veranstalters zurückzunehmen, wenn
der Veranstalter sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben, durch Täuschung, Drohung oder sonstige rechtswidrige Mittel erlangt hat,
§ 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen findet keine Anwendung.
Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn die Untersuchungsstelle nicht mehr die erforderliche Sachkunde oder Zuverlässigkeit besitzt oder nicht mehr über die…
die Voraussetzungen gemäß § 9 Absatz 1 bei der Veranstalterin oder beim Veranstalter nicht vorliegen,
Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 oder 2 tatsächlich nicht…
Vollzieht der Veranstalter eine Änderung, die nicht nach Absatz 2 Satz 1 als unbedenklich bestätigt werden kann, wird die Zulassung von der LfM widerrufen.
Die Zuweisung einer Übertragungskapazität ist nach vorheriger Anhörung des betroffenen Veranstalters oder Anbieters zurückzunehmen, wenn dieser sie durch…
Legt die Veranstaltergemeinschaft die nach den vorstehenden Absätzen vorzulegende Vereinbarung nicht innerhalb angemessener Frist, die von der LfM festzusetzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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