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Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Bist-Kilometer 11,180 an der Landesgrenze im Einmündungsbereich des Weisbaches und verläuft dem Lauf der Bist folgend von Überherrn in Richtung Bisten, Berus, Differten, Werbeln, Schaffhausen und endet bei Bist-Kilometer 0,100 vor der Brücke der Bundesautobahn A 620 in Wadgassen.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Überherrn Gemarkung Überherrn, Flur 1, 2 und 13; Gemarkung Bisten, Flur 1, 2 und 3; Gemarkung Berus, Flur 14, 15, 16, 17 und 18; Gemeinde Wadgassen Gemarkung Differten, Flur 1, 2, 3, 5, 6, 8, 14 und 17; Gemarkung Werbeln, Flur 2; Gemarkung Schaffhausen, Flur 2, 3, 4 und 9; Gemarkung Wadgassen, Flur 5 und 6.
Übersichtskarte i.M. 1 : 50.000,
Übersichtskarte i.M. 1 : 25.000,
Übersichtskarte i.M. 1 : 5.000 (Blatt 1 und 2).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde -,
der Gemeinde Überherrn,
der Gemeinde Wadgassen.