Gesetze
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Für die Mitglieder des Braunkohlenausschusses, der Arbeitskreise und des Ältestenrates gilt § 10 entsprechend.
Für die Mitglieder des Braunkohlenausschusses gilt § 11 entsprechend.
das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das…
Die Mitglieder der Beratungsorgane und eingeladene Personen mit besonderen Fachkenntnissen erhalten eine Aufwands- und Fahrkostenentschädigung nach Maßgabe des…
Mitglieder anderer Gutachterausschüsse und andere Sachverständige nach § 9 Absatz 4 Satz 2 und 3 und § 9 Absatz 5 Satz 2 können entsprechend Absatz 1…
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter - der Bergaufsicht (von der zuständigen Bezirksregierung), - des Landesbetriebes Wald und Holz NRW, - des Geologischen…
Die Mitglieder von Kommissionen der Regionalräte nach § 10 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.