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Vom dritten bis einschließlich sechsten Ausbildungsmonat finden Lehrübungen im Umfang von vier Stunden wöchentlich in den Klassen der Fachbetreuerin oder des Fachbetreuers unter deren oder dessen Anleitung und Aufsicht statt. Die Studienreferendarin oder der Studienreferendar soll durch die Lehrübungen in einzelnen Unterrichtssequenzen Erfahrungen sammeln. Ab dem siebten Ausbildungsmonat finden Lehrübungen im Umfang von zwei Stunden wöchentlich statt, die die Studienreferendarin oder der Studienreferendar weitgehend eigenverantwortlich planen und durchführen soll. Die Fachbetreuerin oder der Fachbetreuer ist bei den Lehrübungen anwesend, leistet Hilfestellungen und gibt über die Unterrichtsdurchführung sowie die Umsetzung der Hilfestellungen eine Rückmeldung. Über die Durchführung der Lehrübungen fertigt die Studienreferendarin oder der Studienreferendar wöchentlich eine tabellarische Übersicht an, die nach Gegenzeichnung durch die Fachbetreuerin oder den Fachbetreuer über die Leiterin oder den Leiter der Ausbildungsschule dem Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen zuzuleiten ist.