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Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet.
Für jeden Gerichtszweig ist ein Präsidialrat zu bilden. Für mehrere Gerichtszweige kann durch Gesetz die Bildung eines gemeinsamen Präsidialrats vorgeschrieben…
Für jeden Gerichtszweig wird ein Präsidialrat gebildet.
Der Präsidialrat besteht aus
Der Präsidialrat besteht aus
Die vorsitzende Person des Präsidialrates wird von allen Richterinnen und Richtern des Gerichtszweiges nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt.
Der Präsidialrat besteht aus
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.