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Der Dienstgerichtshof entscheidet
über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichts und
in den sonstigen Fällen, in denen nach den Vorschriften dieses Gesetzes und den danach anzuwendenden Verfahrensvorschriften das Gericht des zweiten Rechtszuges zuständig ist.
Das Dienstgericht entscheidet
Das Dienstgericht entscheidet
Ist gegen ein Urteil des Dienstgerichts Berufung eingelegt, so entscheidet in den Fällen des Absatzes 1 der Dienstgerichtshof.
Der Dienstgerichtshof entscheidet
Das Dienstgericht entscheidet
Richterdienstgerichte sind das Dienstgericht für Richter und der Dienstgerichtshof für Richter.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.