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Im Land Nordrhein-Westfalen wird eine Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V mit Sitz in Essen errichtet.
Die Geschäftsführung der Landesschiedsstelle wird beim Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen eingerichtet (Geschäftsstelle).
Im Land Nordrhein-Westfalen wird eine Schiedsstelle gebildet.
Im Saarland wird eine Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V mit Sitz in Saarbrücken errichtet.
Die Einrichtung einer Geschäftsstelle ist zu vereinbaren.
Im Land Nordrhein-Westfalen wird je eine Schiedsstelle für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland mit Sitz in Köln und für das Gebiet des…
Die Landesschiedsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie je acht Vertretern der Krankenkassen…
Die Stiftung unterhält an ihrem Sitz eine Geschäftsstelle.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.