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Im Land Nordrhein-Westfalen wird je eine Schiedsstelle für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland mit Sitz in Köln und für das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster gebildet.
Die Landschaftsverbände führen jeweils die Geschäfte der Schiedsstelle (Geschäftsstellen) und üben die Rechtsaufsicht über die bei ihnen gebildete Schiedsstelle aus.
Im Land Nordrhein-Westfalen wird eine Schiedsstelle gebildet.
Die Bezirksregierung Köln und die Bezirksregierung Münster üben jeweils die Rechtsaufsicht über die bei ihnen gebildete Schiedsstelle aus.
Zuständige Stellen im Sinne des § 8 Absatz 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die Berufsqualifikation „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und…
Im Land Nordrhein-Westfalen wird eine Landesschiedsstelle nach § 114 SGB V mit Sitz in Essen errichtet.
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertretungen werden von den beteiligten Organisationen vorgeschlagen. Sie werden von den übrigen Mitgliedern der Schiedsstelle…
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist örtlich zuständig, wenn ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der antragstellenden Person nicht feststeht.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.