Gesetz über die Schuldenordnung des Saarlandes (Landesschuldenordnung - LSO) Vom 12. Dezember 2002*
Über die im Landesschuldbuch vorgenommenen Eintragungen ist dem Landtag des Saarlandes nach dem Stand vom letzten Tag jeden Jahres bis 28. Februar des folgenden Jahres Bericht zu erstatten.
§ 8 LSO
§ 8 LSOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen