§ 18 UKSG
Der Jahresabschluss des Universitätsklinikums enthält zusätzlich einen Lagebericht, der außer dem Geschäftsverlauf auch die Leistungen des Universitätsklinikums im abgelaufenen Geschäftsjahr, Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Geschäftsjahr und die erwartete Entwicklung des Universitätsklinikums im laufenden Geschäftsjahr darstellt. Das Nähere regelt der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat lässt den Jahresabschluss durch eine Wirtschaftsprüferin/einen Wirtschaftsprüfer prüfen.
Der geprüfte Jahresabschluss und der Prüfbericht sind der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde, der für Finanzen zuständigen obersten Landesbehörde sowie dem Rechnungshof des Saarlandes bis zum 31. August des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres vorzulegen.