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Ordentliche Mitglieder des Landessportverbandes für das Saarland sind die ihm angeschlossenen Sportfachverbände.
Korporative Mitglieder des Landessportverbandes für das Saarland sind die ihm angeschlossenen Organisationen und Vereinigungen, die auch auf dem Gebiet des Sports tätig sind.
Über die Aufnahme weiterer ordentlicher und korporativer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung. Entscheidungskriterien sind hierbei insbesondere die Übereinstimmung der Zielsetzungen des Bewerbers mit den Aufgaben des Landessportverbandes für das Saarland, die Gemeinnützigkeit, die Mitgliederstärke sowie der erforderliche überörtliche Charakter des Bewerbers.
Die Mitgliederversammlung des Landessportverbandes für das Saarland kann den Ausschluss eines ordentlichen oder eines korporativen Mitglieds beschließen, wenn die in Absatz 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.