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Die zuständige Luftsicherheitsbehörde erteilt dem Betreiber einen Bescheid über die erfolgreiche Zulassung der Sicherheitsausrüstung.
Der Zulassungsbescheid enthält folgende Angaben:
die Zulassungsnummer,
den Anlass der Zulassungsprüfung,
die Gerätebezeichnung,
die Seriennummer des Geräts,
die Zertifikatsnummer,
den Einsatzort der Sicherheitsausrüstung,
den Namen der zuständigen Behörde, die den Zulassungsbescheid erteilt hat, und
den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum.
die anzuwendende Zulassungsprüfung,
die Gerätebezeichnung,
Diese Verordnung gilt für die Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Sicherheitsausrüstung im Sinne von § 10a des Luftsicherheitsgesetzes.
Sicherheitsausrüstung muss ferner für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen sein. Die…
Sicherheitsausrüstung nach § 10a zertifiziert und zulässt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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