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Die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten ist eine Einheitslaufbahn. Die Einheitslaufbahn gliedert sich in die Laufbahnabschnitte I bis III.
Soweit dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die auf Laufbahngruppen abstellen, gilt der Laufbahnabschnitt I als eine Laufbahn der Laufbahngruppe 1, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes, der Laufbahnabschnitt II als eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes und der Laufbahnabschnitt III als eine Laufbahn der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes.
Die zur Laufbahn gehörenden Ämter ergeben sich aus der Anlage.
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte führen ihre Dienst- und Amtsbezeichnung in der auf ihre Verwendung hinweisenden Form. Der Dienstvorgesetzte stellt die zu führende Dienst- und Amtsbezeichnung fest. Einzelheiten regelt das für Inneres zuständige Ministerium.
Zur Laufbahn gehören auch der Vorbereitungsdienst und die Probezeit.
Den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten stehen alle Ämter des Polizeivollzugsdienstes nach den Vorschriften dieser Verordnung offen.
Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:
Die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten ist eine Einheitslaufbahn, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Einheitslaufbahn…
Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1.
Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Im Übrigen gilt § 9 Absatz 2 der…
Es gibt Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Eine Laufbahn umfasst alle Ämter, die derselben Fachrichtung und derselben…
Die zu den Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag gehörenden Ämter und die ihnen zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.