Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik · 2. Abschnitt
Auf den Zusammenschluß sind im übrigen die §§ 8 und 9 entsprechend anzuwenden.
§ 18 LwAnpGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen