Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen Vom 29. Februar 2012
Prüfungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft als Ausbildungsbehörde nach § 3 Absatz 1.
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