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Die ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Sie führen die Dienstbezeichnung „Landwirtschaftsreferendar“ oder „Landwirtschaftsreferendarin“.
Das Beamtenverhältnis endet bei Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Prüfung mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Durch die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erwirbt der Bewerber oder die Bewerberin keinen Anspruch auf spätere Verwendung im öffentlichen Dienst.