Gesetze
Gesetz wird geladen …
Errichtung, Betrieb und Einrichtung der Schulen müssen den für sie geltenden Vorschriften des Landesrechts entsprechen. Sie müssen der staatlichen Schulaufsicht unterliegen.
Aufnahmevoraussetzung muss eine abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung sein. Die Dauer der fachschulischen Ausbildung muss insgesamt mindestens 2.400 Unterrichtsstunden betragen.
Mindestens 1.800 Unterrichtsstunden des Gesamtunterrichts müssen auf den fachrichtungsbezogenen Lernbereich (Fachunterricht) entfallen.
Die Fachschule dauert bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in ein gelenktes Praktikum und eine berufstheoretische Ausbildung. Eine vor…
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. § 92 Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
Die fachtheoretische Ausbildung umfasst mindestens 1 090 Lehrstunden. Davon entfallen mindestens 210 Lehrstunden auf den Einführungslehrgang, mindestens 320…
Das Studium an der Fachhochschule regeln die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Diese haben eine Ausbildung von mindestens drei Jahren vorzusehen, von denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.