BPatG, 28 W (pat) 26/19Beschluss v. 2021-03-01 · § 12 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – „Modena Tridente/automobili di Modena Tridente GmbH (Unternehmenskennzeichen)/Modena Performance“ – zur Zulässigkeit der Widersprüche - teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität, teilweise Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine unmittelbare und mittelbare Verwechslungsgefahr, keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
BPatG, 29 W (pat) 57/17Beschluss v. 2020-10-21 · § 12 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "atlas (Wort-Bildmarke)/Atlas (Unternehmenskennzeichen)/atlas (Unternehmenskennzeichen)" – zur Zeichenähnlichkeit – zum Unterlassungsanspruch - bundesweite Benutzung der Unternehmenskennzeichen - Branchenähnlichkeit - klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr
BPatG, 28 W (pat) 77/19Beschluss v. 2020-08-04 · § 12 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "Popschlager Aktuell (Wort-Bildmarke)/Popschlager Aktuell" – zum Nachweis prioritätsälterer Schutzrechte des Widersprechenden – unklar formulierter Widerspruch
BPatG, 29 W (pat) 34/18Beschluss v. 2020-06-16 · § 12 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "FIRMAMENT BERLIN RENAISSANCE/Firmament Berlin Renaissance (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin Renaissance (Benutzungsmarke)" – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt
BPatG, 29 W (pat) 33/18Beschluss v. 2020-06-16 · § 12 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "FIRMAMENT BERLIN/Firmament Berlin (Unternehmenskennzeichen)/Firmament Berlin (Benutzungsmarke)" – zum Erfordernis, für jedes Widerspruchskennzeichen einen gesonderten Widerspruch einzulegen – fehlende rechtzeitige Zahlung der Widerspruchsgebühr – Fiktion der Nichterhebung des Widerspruchs – fehlender substantiierten Vortrag des Widersprechenden, dass er Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist – GbR ist Inhaberin des Kennzeichens – zur Widerspruchsberechtigung – Kostenentscheidung – es verbleibt bei dem Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt