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Die Ausbildung dauert zwei Jahre und sechs Monate.
Für Anwärterinnen und Anwärter in der Spitzensportförderung in der Bundespolizei kann die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums abweichende Regelungen für die Dauer und Gliederung der Ausbildung treffen. Die Dauer der Ausbildung einschließlich der Zeiten für das Training und die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen soll vier Jahre und einen Monat nicht überschreiten.
Die Ausbildung dauert sechs Monate. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.
Die Abfolge und die Dauer der einzelnen Abschnitte sind wie folgt festgesetzt: AbschnittDauer121fachtheoretische Ausbildung: Grundlehrgangdrei…
einem sechs- bis siebenmonatigen Abschlusslehrgang.
Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte: AusbildungsabschnittBehördeDauer1EinführungslehrgangBundesverwaltungsamt2 Monate2Praktikum IBundesbehörde5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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