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Die weitere Ausbildung umfasst
praktische Verwendungen in den Einsatzdienststellen der Bundespolizei sowie
Berufsethik.
In der weiteren Ausbildung ist mindestens ein Leistungstest durchzuführen
in jedem der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Fächer und
in jedem der in Absatz 2 Nummer 2 genannten Fächer.
Die Bundespolizeiakademie kann mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 während der weiteren Ausbildung in den in Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c, d, g und h und Nummer 2 genannten Fächern auf einen Leistungstest verzichtet werden kann.
Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.
Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre sowie
Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre sowie
Deutsch und
einer Präsentation,
in der theoretischen Ausbildung die Fächer
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.