Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Laufbahnlehrgang umfasst
in der praktischen Ausbildung das Fach Polizeitraining.
Im Laufbahnlehrgang ist in jedem der in Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, e und f genannten Fächer mindestens ein Leistungstest durchzuführen.
Näheres legt die Bundespolizeiakademie mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums im Ausbildungsplan fest.
Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre sowie
Einsatzlehre, Polizeidienstkunde, Verkehrslehre sowie
einer schriftlichen Prüfung und
den Laufbahnlehrgang mit einer Dauer von sechs Monaten.
Deutsch und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.