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Die Clearingstelle Mittelstand berichtet einmal jährlich dem Mittelstandsbeirat gemäß § 10 des Mittelstandsförderungsgesetzes über ihre Arbeit und über deren Ergebnisse.
Der Mittelstandsbeirat bewertet auf der Grundlage dieses Berichts der Clearingstelle nach § 10 Absatz 1 des Mittelstandsförderungsgesetzes die Inhalte der Clearingverfahren und berichtet dem zuständigen Landtagsausschuss im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium über das Ergebnis seiner Beratungen.
Die Clearingstelle Mittelstand berichtet jährlich dem Mittelstandsbeirat über ihre Tätigkeit.
Die Wirksamkeit der Verfahren nach den §§ 6 und 7 sowie die Gestaltung und Umsetzung der Arbeitsprogramme Mittelstand nach § 9 werden einmal jährlich durch den…
Die Clearingstelle Mittelstand übersendet die Stellungnahme dem jeweils zuständigen Fachressort, der Chefin oder dem Chef der Staatskanzlei, dem für Wirtschaft…
Die Clearingstelle Mittelstand hat Anspruch auf Beratung durch das für Wirtschaft zuständige Ministerium hinsichtlich der Verfahrensabläufe.
Die Clearingstelle Mittelstand berät auf Ersuchen des federführenden Ministeriums oder des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums auch bereits bei der Prüfung…
Die Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand erfolgt durch die Landesregierung. Einzelheiten regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.