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Für das Verfahren und die Anforderungen an die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand im Fall einer Beauftragung der Clearingstelle nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 des Mittelstandsförderungsgesetzes gelten die § 4 Absatz 1 bis 3 und 4 Satz 1, § 5 und § 7 entsprechend. Der Zeitraum, in dem die Prüfung zu erfolgen hat, wird jeweils im Einzelfall festgelegt.
Die Clearingstelle Mittelstand soll ihre gutachterliche Stellungnahme innerhalb einer Frist von acht Wochen vorlegen. Ausnahmsweise kann die beauftragende…
nach Maßgabe von § 7 zu bestehenden Landesgesetzen und -verordnungen, für die nicht ohnehin gemäß Absatz 1 Satz 2 ein Clearingverfahren durchzuführen ist, sowie…
Im Einvernehmen mit dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium kann die Clearingstelle Mittelstand vorhandene Regelungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit…
Gegenstand des Clearingverfahrens ist die Überprüfung und Klärung der Mittelstandsverträglichkeit wesentlich mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften und…
Zu bestehenden Rechtsvorschriften gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 2 kann die Clearingstelle Mittelstand in Einzelfällen um Stellungnahme hinsichtlich der…
Die Clearingstelle Mittelstand soll ihre gutachterliche Stellungnahme binnen einer Frist von bis zu acht Wochen vorlegen. In besonderen Fällen kann die Frist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.