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Die Hochschule für Musik Saar stellt über das Hochschulzentrum für Informationstechnik (HIZ) als gemeinsame Betriebseinheit der Hochschule für Musik Saar, der Hochschule der Bildenden Künste Saar, der Universität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes die im Bereich der Informationstechnik zu erbringenden hoheitlichen Leistungen für Forschung, Durchführung von künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Studium, Lehre, Weiterbildung und Verwaltung gemeinsam zur Verfügung.
Die Leiterin oder der Leiter des Hochschulzentrums für Informationstechnik wird auf Vorschlag der jeweiligen Senate von der Rektorin oder dem Rektor gemeinsam mit den weiteren beteiligten Hochschulen nach § 32 Absatz 2 des Saarländischen Hochschulgesetzes und § 29b Absatz 2 des Kunsthochschulgesetzes bestellt und abberufen. Die beteiligten Hochschulen sorgen nach § 32 Absatz 2 des Saarländischen Hochschulgesetzes und § 29b Absatz 2 des Kunsthochschulgesetzes für eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung des Hochschulzentrums für Informationstechnik. Die Leiterin oder der Leiter ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter des Personals des Hochschulzentrums für Informationstechnik und legt dessen Einsatzort fest.
Das Nähere, insbesondere über die einzelnen Aufgabengebiete, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans und die Bildung eines Beirats, regeln die Hochschulen nach Absatz 1 in einer öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung. Die auf Grund dieser Vereinbarung zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung erforderlichen Leistungen dürfen von den Hochschulen ohne Verstoß gegen einen umsatzsteuerrechtlich relevanten Wettbewerbsausschluss nur beim Hochschulzentrum für Informationstechnik nachgefragt werden. § 30a Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 4 gilt entsprechend. Kapitel 5 Personal