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Personen, die auf Grund ihres Alters die Zugangsvoraussetzungen nach § 67 Absatz 1 noch nicht erfüllen, aber eine besondere künstlerische Begabung nachweisen, kann im Rahmen der vorhandenen Mittel der Hochschule Hauptfachunterricht erteilt werden (Jungstudierende). Jungstudierende sind nicht Mitglieder der Hochschule für Musik Saar. Sie nehmen an Prüfungen nicht teil. Das Nähere regelt eine Ordnung, die der Senat mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur erlässt.