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Die Hochschule für Musik Saar nimmt ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten unter der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung und Kultur wahr. Das Ministerium für Bildung und Kultur sorgt in Ausübung der Rechtsaufsicht dafür, dass die Hochschule Recht und Gesetz beachtet und ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllt (Körperschaftsaufsicht).
Das Ministerium für Bildung und Kultur kann rechtswidrige Beschlüsse, Maßnahmen und Unterlassungen der Hochschule beanstanden und Abhilfe verlangen. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Kommt die Hochschule einer Aufforderung des Ministeriums für Bildung und Kultur nicht nach, so kann das Ministerium für Bildung und Kultur die beanstandeten Beschlüsse oder Maßnahmen aufheben oder anstelle der Hochschule das Erforderliche veranlassen. Sind beanstandete Beschlüsse oder Maßnahmen bereits ausgeführt, kann das Ministerium für Bildung und Kultur anordnen, dass sie rückgängig gemacht werden, soweit unentziehbare Rechte Dritter nicht entstanden sind.
Um seine Aufsichtsbefugnisse zu erfüllen, kann sich das Ministerium für Bildung und Kultur jederzeit über die Angelegenheiten der Hochschule informieren; es kann dazu an Ort und Stelle prüfen und besichtigen, mündliche und schriftliche Berichte anfordern sowie Akten und sonstige Unterlagen einsehen.