§ 119 Abs. 1 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Bei Zulassungen, die vor Inkrafttreten dieses Staatsvertrages erteilt wurden, und Zulassungsverlängerungen bleibt die zulassungserteilende Landesmedienanstalt…
§ 90 Abs. 1 MStVMedienstaatsvertrag (MStV) Vom 14. bis 28. April 2020*
Bestehende Zulassungen, Zuordnungen und Zuweisungen für bundesweite Anbieter gelten bis zu deren Ablauf fort. Bestehende Zulassungen und Zuweisungen für…
§ 90 Abs. 1 MStV SNBestehende Zulassungen, Zuordnungen, Zuweisungen, Anzeige von bestehenden Medienplattformen oder Benutzeroberflächen
Bestehende Zulassungen, Zuordnungen und Zuweisungen für bundesweite Anbieter gelten bis zu deren Ablauf fort. Bestehende Zulassungen und Zuweisungen für…
§ 13 JMStV SNJugendmedienschutz-Staatsvertrag
Die §§ 14 bis 21 sowie § 24 Abs. 4 Satz 6 gelten nur für länderübergreifende Angebote.
Art. 7 Abs. 1 SN-10727Zwölfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Die Anforderungen des § 11d des Rundfunkstaatsvertrages gelten auch für alle bestehenden Angebote, die über den 31. Mai 2009 hinaus fortgeführt werden. Dieser…