§ 19 MtDFmEloAufklVDV
Der Vorbereitungsdienst besteht aus
einer fachtheoretischen Ausbildung und
einer berufspraktischen Ausbildung.
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten:
Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“,
Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“,
Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“,
Lehrgang „Elektronische Kampfführung Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“,
Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“,
Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“,
Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“,
Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“,
Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“,
Lehrgang „Technische Aufklärung“ und
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“.
Die praktische Ausbildung besteht aus den folgenden Ausbildungsabschnitten:
berufspraktische Fremdsprachenausbildung und
praktische Ausbildung.
Die fachtheoretische und die berufspraktische Ausbildung können durch Exkursionen ergänzt werden.