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Die Erstzulassung gilt nur für das im Zulassungsbescheid angegebene Studiensemester.
Die Zulassung erlischt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber sich nicht fristgerecht für das genannte Studiensemester immatrikuliert hat, sofern keine Gründe nachgewiesen werden, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat.