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Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Zulassungskonferenz. In begründeten Ausnahmefällen obliegt die letzte Entscheidung der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule für Musik Saar.
Die Eignungsprüfung ist in den künstlerischen Studiengängen bestanden, wenn im künstlerischen Hauptfach mindestens 11 Punkte und in den Nebenfächern mindestens 4 Punkte erreicht sind.
Die Eignungsprüfung im Studiengang Bachelor Dirigieren, Schwerpunkt Chorleitung ist mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 11 Punkten bestanden.
Die Eignungsprüfung ist in den künstlerisch-pädagogischen Studiengängen mit Ausnahme des Studiengangs Bachelor of Music, Hauptfach Elementare Musikpädagogik und des Bachelor of Music künstlerisch-pädagogischer Studiengang Kirchenmusik bestanden, wenn im künstlerischen Hauptfach mindestens 9 Punkte und in den Nebenfächern mindestens 4 Punkte erreicht sind.
Die Eignungsprüfung ist in den Studiengängen Bachelor of Music, Hauptfach Elementare Musikpädagogik und Bachelor of Music künstlerisch-pädagogischer Studiengang Kirchenmusik bestanden, wenn eine Gesamtpunktzahl von mindestens 9 Punkten erreicht ist und alle Prüfungsteile bestanden sind.
Die Eignungsprüfung ist in den Masterstudiengängen mit Ausnahme des Masters Kirchenmusik bestanden, wenn in dem Hauptfach beziehungsweise in den Hauptfächern mindestens 13 Punkte erreicht sind.
Die Eignungsprüfung im Masterstudiengang Kirchenmusik ist bestanden, wenn eine Gesamtpunktzahl von mindestens 11 Punkten erreicht ist und alle Prüfungsteile bestanden sind.
Die Eignungsprüfung in den Konzertexamen ist bestanden, wenn in dem künstlerischen Hauptfach mindestens 13 Punkte erreicht sind.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Konzertexamen ist - sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt - die Note des Hauptfaches maßgeblich.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium für den künstlerisch-pädagogischen Studiengang Kirchenmusik wird eine Gesamtpunktzahl festgelegt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Prüfungsteile, wobei die Note der künstlerisch-praktischen Prüfung „Hauptfach Orgel und Liturgisches Orgelspiel/Improvisation“ doppelt zählt.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium Bachelor of Music, Hauptfach Elementare Musikpädagogik wird eine Gesamtpunktzahl festgelegt. Die Punktzahl ergibt sich aus einer Gesamtbewertung, in die zu zwei Drittel die Note der Eignungsprüfung im Hauptfach Elementare Musikpädagogik und zu einem Drittel die Note im Zweithauptfach einfließen.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium Bachelor of Music, Jazz und Aktuelle Musik wird eine Gesamtpunktzahl festgelegt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten des Hauptfaches (Faktor 2), des Hör- und Theorietests (Faktor 1) sowie des Nebenfachs Klavier (Faktor 1).
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Master of Education ist die erreichte Note maßgeblich.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Zulassungskonferenz gemäß § 5 Absatz 2.