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Das Verfahren der Eignungsprüfung ist nicht öffentlich.
Umfang und Durchführung der jeweiligen Eignungsprüfung ergeben sich aus der Anlage. Die Prüfungskommissionen haben das Recht, aus dem Programm der Kandidatinnen und Kandidaten auszuwählen und gegebenenfalls die Prüfungsdauer zu verkürzen.
Werden Studienleistungen anerkannt, können die entsprechenden Teile der Eignungsprüfung entfallen.
Über die Eignungsprüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und den stimmberechtigten Mitgliedern unterzeichnet wird. Sie muss folgende Angaben enthalten: Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Tag und Ort der Prüfung,
Inhalte und Dauer der Prüfung,
die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission,
den Namen der Bewerberin oder des Bewerbers sowie Angaben über den angestrebten Studiengang,
die Bewertung der Prüfung,
gegebenenfalls Empfehlungen und Bemerkungen der Prüfungskommission,
gegebenenfalls besondere Vorkommnisse wie Unterbrechungen, Verzögerungen, Veränderungen in der Prüfungskommission, Täuschungsversuche.
Die Eignungsprüfung kann vollständig oder teilweise in digitaler Form durchgeführt werden. Das Nähere regelt die Hochschule für Musik Saar durch eine Ordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf.