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Die Bewertung der Prüfungsleistungen im künstlerischen, künstlerisch-pädagogischen und theoretischen Teil werden von jedem Mitglied der jeweiligen Prüfungskommission gesondert beurteilt und mit je einer Einzelwertung (Punktzahl) versehen, aus deren arithmetischem Mittel sich die Note für die einzelnen Prüfungsleistungen ergibt.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach folgendem Punktesystem: 13 bis 15 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 11 bis 12 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; 9 bis 10 Punkte = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; 4 bis 8 Punkte = eine Leistung, die den Anforderungen nur teilweise entspricht; 0 bis 3 Punkte = eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung.
Bei der Bewertung sind die Durchschnittspunktzahlen ohne Auf- oder Abrunden jeweils auf zwei Dezimalstellen zu berechnen.
Die Prüferinnen und Prüfer sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig.
Die Zulassungspunktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für alle absolvierten Einzelprüfungen. Beim Q-Master Musik 5 auf der Basis eines Bachelor of Arts Musikwissenschaft wird die Note für das künstlerische Hauptfach doppelt gewertet.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine Gesamtpunktzahl von mindestens 9 Punkten erreicht hat.
Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium wird eine Rangfolgezahl festgelegt. Die Rangfolgezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Prüfungsteile. Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Zulassungskonferenz.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet die Zulassungskonferenz (§ 6). In begründeten Ausnahmefällen obliegt die letzte Entscheidung der Rektorin oder dem Rektor der Hochschule für Musik Saar.