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Es sind mit Hecken - vorbehaltlich des § 43 - a) über 2 m Höhe | 1,00 m und b) bis zu 2 m Höhe | 0,50 m Abstand von der Grenze einzuhalten. Das gilt nicht, wenn das öffentliche Recht andere Grenzabstände vorschreibt.
Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Hecken gegenüber den Nachbargrundstücken - vorbehaltlich des § 50 - folgende Abstände…
Rebstöcke | Abstand a) in geschlossenen Rebanlagen, deren Gesamthöhe 1,80 m übersteigt (Weitraumanlagen) | 1,50 m, b) in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen…
Es sind mit Baumschulbeständen Baumschulbestände | Abstand a) über 2 m Höhe | 2,00 m, b) bis zu 2 m Höhe | 1,00 m und c) bis zu 1 m Höhe | 0,50 m Abstand von…
mit Weihnachtsbaumpflanzungen 1 mwobei die Gehölze die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Abstände nach Nummer 1 eingehalten werden.
Mit Aufschichtungen von Holz, Steinen, Stroh und dergleichen sowie sonstigen mit dem Grundstück nicht fest verbundenen Anlagen, die nicht über 2 m hoch sind,…
ein weiterer Streifen von 2 m Breite von Nadelholz über 2 m Höhe mit Ausnahme der Lärche,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 2 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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