§ 6 NatSGZwiLachV SL 2004
Für das Naturschutzgebiet ist durch den Zweckverband „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“ ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt worden. Er wird vom Zweckverband - ersatzweise vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - bei Bedarf in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz fortgeschrieben; auf Waldflächen erfolgt die Fortschreibung in Abstimmung mit dem SaarForst Landesbetrieb.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden vom Zweckverband „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“ - ersatzweise vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - oder unter Leitung desselben von sonstigen Stellen oder Personen durchgeführt. Die Empfehlungen für die Pflege von Biotopflächen in der offenen Landschaft vom 28. September 1995 (GMBl. S. 599) sollen beachtet werden.
Auf Flächen des Staats- und Körperschaftswaldes gemäß § 3 Saarländisches Waldgesetz [6] werden Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen vom Forstbetrieb in Abstimmung mit dem Zweckverband Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe - ersatzweise mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz - durchgeführt.
Bei Verpachtung der im Eigentum des Zweckverbandes Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe bzw. seiner Mitgliedsgemeinden, des Landes oder des Bundes befindlichen Grundstücke und bei vertraglichen Vereinbarungen zur Förderung der Nutzung sind die Vorgaben des Pflege- und Entwicklungsplans für die betroffene Fläche zu beachten.