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Die schriftliche und die mündliche Prüfung in Französisch oder Englisch entfallen auf Antrag, wenn der Prüfling ein entsprechendes Europäisches Sprachenzertifikat der Weiterbildungs-Testsysteme GmbH (Frankfurt am Main) vorlegt.
Die Endnote des Zertifikats ist in das nach dem Muster der Anlage 4 auszustellende Zeugnis aufzunehmen; die Herkunft der Note ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ festzuhalten. Abschnitt VII In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten