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Verordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Vom 4. März 2002
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.