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Auf Vorschlag der Nationalparkverwaltung kann zur fachlichen Beratung in Fragen des Nationalparks ein wissenschaftlicher Beirat vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen berufen werden. Den Vorsitz des Beirates führt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen oder ein/eine von ihm bestellte/r Vertreter/Vertreterin.
Das für Klimaschutz zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich…
Das für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zuständige Ministerium setzt einen Beirat ein, der die Klimaanpassungspolitik in Nordrhein-Westfalen…
Das für Naturschutz zuständige Ministerium regelt im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales nach Anhörung des…
Das Nationalparkamt richtet einen Nationalparkbeirat ein und beruft dessen Mitglieder. Der Beirat wirkt unterstützend und beratend im Sinne des Zwecks des…
Der Kommunale Nationalparkausschuss hat in Grundsatzfragen - das sind insbesondere alle Fragen die den Nationalparkplan einschließlich des Wegeplans und des…
Die Nationalparkverwaltung obliegt dem Nationalparkforstamt Eifel. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.