Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Unterstützung der Nationalparkverwaltung und zur Sicherung kommunaler Belange wird ein Ausschuss gebildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht: - dem/der Regierungspräsidenten/Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln, - dem Städteregionsrat / der Städteregionsrätin der Städteregion Aachen, - den Landräten/Landrätinnen der Kreise Euskirchen und Düren, - den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen der Städte und Gemeinden Heimbach, Hellenthal, Hürtgenwald, Kall, Mechernich, Monschau, Nideggen, Schleiden und Simmerath und - dem Vorstandsvorsitzenden des Wasserverbandes Eifel-Rur. Für jedes Mitglied wird ein/eine Stellvertreter/Stellvertreterin bestellt.
Der Kommunale Nationalparkausschuss hat in Grundsatzfragen - das sind insbesondere alle Fragen die den Nationalparkplan einschließlich des Wegeplans und des Maßnahmenplans betreffen - und langfristigen Planungen ein Vetorecht. Soweit keine Übereinstimmung mit der Nationalpark-Arbeitsgruppe und der Nationalparkverwaltung hergestellt werden kann, entscheidet unter Beachtung des Schutzzwecks (§ 3) das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen im Benehmen mit den betroffenen Ressorts nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Nationalparkverwaltung unterrichtet den kommunalen Nationalparkausschuss zweimal jährlich über alle Planungen und Maßnahmen.
Die kommunale Nationalparkversammlung ist vom Nationalparkamt jährlich über alle sonstigen Ziele, Planungen, Entwicklungen und Maßnahmen der…
Auf Vorschlag der Nationalparkverwaltung kann zur fachlichen Beratung in Fragen des Nationalparks ein wissenschaftlicher Beirat vom Ministerium für Umwelt und…
Die Zuständigkeiten anderer Behörden und Stellen auf dem Gebiet des Nationalparks bleiben unberührt. Unabhängig davon ist die Nationalparkverwaltung über alle…
Die Nationalparkverwaltung legt auf der Grundlage des Nationalparkplans in einem Maßnahmenplan jährlich die erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen fest, die zur…
Der Entwurf des Nationalparkplans wird von der Nationalparkverwaltung in analoger Anwendung des § 11 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes…
Der Nationalparkplan wird von dem Nationalparkamt (§ 18) im Einvernehmen mit der kommunalen Nationalparkversammlung (§ 21) sowie unter Beteiligung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.